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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Buchungen von Reisen, bei denen PRIMA FERIEN AG der Veranstalter ist, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der PRIMA FERIEN AG, die Sie mit den Buchungsunterlagen erhalten und hier einsehen können (Stand 01.01.2026).

Vertragsgegenstand
Diese Vertragsbedingungen basieren auf der Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und PRIMA FERIEN AG, nachfolgend Reiseveranstalter genannt und gelten für alle unter eigenem Namen angebotenen Pauschalreisen. Bei vermittelten Leistungen Dritter wie Pauschalreisen anderer Reiseveranstalter, Carunternehmer oder Einzelleistungen wie Flugtickets, Veranstaltungskarten, Mietwagen, Hotelunterkünften, Schifffahrten usw. schliessen Sie den Vertrag direkt mit diesen anderen Unternehmen ab und wir sind nicht Ihre Vertragspartei. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln ausschliesslich das Vertragsverhältnis zwischen der Kundschaft und der PRIMA FERIEN AG. Vermittlungsleistungen von Reisebüros unterliegen dem jeweils gültigen Agenturvertrag zwischen PRIMA FERIEN und der Agentur.

1. Pauschalreisen nach Schweizer Recht
Die von der PRIMA FERIEN AG angebotenen Reisen gelten, sofern sie mehrere Reiseleistungen zu einem Gesamtpreis umfassen, als Pauschalreisen im Sinne des Schweizer Pauschalreisegesetzes (PRG, SR 944.3).

Die PRIMA FERIEN AG trägt als Reiseveranstalter die Verantwortung für die ordnungsgemässe Durchführung sämtlicher in der Pauschalreise enthaltenen Leistungen.

Den Reisenden stehen im Rahmen des Schweizer Pauschalreisegesetzes insbesondere folgende Rechte zu:

  • Anspruch auf vertragsgemässe Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen
  • Anspruch auf Abhilfe, Preisminderung oder Schadenersatz bei Reisemängeln, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind
  • Rechte bei erheblichen Vertragsänderungen oder bei Annullierung der Reise durch den Veranstalter
  • Möglichkeit der Übertragung der Pauschalreise auf eine andere Person gemäss den gesetzlichen Bestimmungen

Die PRIMA FERIEN AG verfügt über die gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzabsicherung gemäss Schweizer Pauschalreisegesetz, welche die Rückerstattung geleisteter Zahlungen sowie, falls erforderlich, die Rückreise der Reisenden sicherstellt.

Auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der PRIMA FERIEN AG und den Reisenden findet ausschliesslich Schweizer Recht Anwendung.

2. Vertragsabschluss, Reisetauglichkeit, Mitreisende, Bezahlung, Preise
Ihre Anmeldung bzw. Buchung ist für Sie verbindlich. Der Reisevertrag zwischen Ihnen und PRIMA FERIEN AG kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen, elektronischen (online) oder persönlichen Anmeldung bei uns oder Ihrer Buchungsstelle zustande. Mit der Anmeldung bzw. Buchung bestätigen Sie, die AGB verstanden und anerkannt zu haben. Meldet der Anmeldende weitere Reiseteilnehmer an, so steht er für deren Vertragspflichten (insbesondere die Bezahlung des Reisepreises) wie für seine eigenen Verpflichtungen ein. Für Einzelleistungen (Details siehe oben), welche Ihnen von der PRIMA FERIEN AG lediglich vermittelt werden, gelten deren eigene Vertrags- und Reisebedingungen.

Bei einer Buchung können Sie innerhalb von einem Tag kostenlos vom Reisevertrag zurücktreten (davon ausgenommen sind Kosten für die Versicherung und die Auftragspauschale).

Ausnahmen gelten für Flug-Buchungen mit sofortiger Ticketausstellung. Bei individuellen Flug-Anpassungen, Mietwagenreisen und Privatreisen inklusive Flug sowie Buchungen mit Abreise weniger als 31 Tage oder auf Anfrage gilt diese Regelung nicht. In diesen Fällen gelten die Bestimmungen für die Annullierungen gemäss Ziffer 2.

Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Prospekt oder der Reiseausschreibung. Sonderwünsche sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese von der Buchungsstelle schriftlich und vorbehaltlos bestätigt worden sind. Die Leistungen beginnen, wenn in der Reiseausschreibung nicht anders vermerkt, bei Flugreisen ab Flughafen in der Schweiz, bei Schiffsreisen, Bahn- und Carreisen ab dem Abfahrtsort gemäss Ausschreibung. Bei Eigenanreise (ohne Flug) ist der Treffpunkt i.d.R. am Ziel-Flughafen, wo die Reise startet und zum Zeitpunkt der Ankunft der Gruppe. Für pünktliches Erscheinen am Flughafen sind Sie selbst verantwortlich.

Mit Ihrer Buchung übernehmen Sie die Verantwortung für Ihre Reisetauglichkeit. Dies bedeutet insbesondere, dass Sie gut zu Fuss in normalem Tempo und ohne Hilfsmittel (Rollstuhl, Rollator, Krücken o.ä.) unterwegs sind, Ihr Gepäck selbständig handhaben können und auf keine fremde Hilfe während der Reise angewiesen sind (siehe AGB Abs. 9). Zur Sicherheit und im Interesse von Reisenden sowie zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufes für die übrigen Reisenden behalten wir uns ausdrücklich vor, nach unserer Beurteilung der Reisetauglichkeit den Abschluss des Vertrages zu verweigern, den Vertrag nur unter der Bedingung der Mitnahme einer geeigneten Begleitperson abzuschliessen oder den Vertrag selbst kurz vor der Abreise oder – sollten wir erst nach der Abreise von der eingeschränkten Reisetauglichkeit erfahren – während der Reise zu kündigen. Allfällig aufgelaufene oder zusätzliche Kosten werden Ihnen in Rechnung gestellt.

Ihre Reisebestätigung/Rechnung erhalten Sie schriftlich per E-Mail inklusive entsprechender Zahlungsanweisungen. Bitte überprüfen Sie umgehend nach Erhalt der Reisebestätigung, dass die Schreibweise der Vor- und Nachnamen aller Reisenden mit dem Reisedokument (ID oder Reisepass, je nach Reiseland) übereinstimmen. Bei Buchung von individuellen Flügen, anderen Flugklassen, individuellen Flugvarianten, Mietwagenreisen usw. gelten spezielle Tarifbestimmungen. Diese sind oft nicht umbuchbar und nur gegen 100% Annullationskosten stornierbar. Dies gilt je nach Fluggesellschaft auch für nachträgliche Namenskorrekturen.

Ihre Zahlung: Wir bitten Sie, den Rechnungsbetrag gemäss den schriftlichen Instruktionen auf der Bestätigung/Rechnung zu überweisen. Post- und Banküberweisungen werden nicht bestätigt. Soweit nicht anders vereinbart, ist bei Vertragsabschluss eine Anzahlung von 30% des gesamten Reisepreises fällig. Wenn Sie eine Versicherung über uns gebucht haben, verrechnen wir Ihnen zusätzlich den Gesamtbetrag der Versicherungsprämie.

Die Restzahlung hat bis spätestens 30 Tage vor Abreise zu erfolgen. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 30 Tage vor Reisebeginn) ist der gesamte Betrag bei der Buchung fällig. Bei nicht fristgerechter Zahlung haben wir das Recht, entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten und die Annullierungskosten gemäss Ziffer 2 einzufordern.

Preise: Unsere Preise verstehen sich (wo nicht anders erwähnt) pro Person in Schweizer Franken, mit Unterkunft im Doppelzimmer mit zwei voll zahlenden Personen, inklusive anwendbarer Mehrwertsteuer, den aktuell bekannten Treibstoffzuschlägen sowie – bei Flugreisen – den aktuellen Flughafen- und Sicherheitstaxen. Ausnahmen sind entsprechend bezeichnet. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Die eingerechneten Flugpreise basieren auf kontingentierten Gruppenpreisen. Falls diese Kontingente ausgeschöpft sind, buchen wir auf Wunsch und Rechnung des Kunden auch höhere/teurere Buchungsklassen. Je nach Tarifart gelten neue/andere Annullierungsbedingungen, welche wir Ihnen bei der Buchung mitteilen.

Auftragspauschale: Zuzüglich zum Reisepreis erheben wir die vom Schweizerischen Reiseverband empfohlene Auftragspauschale von CHF 25.– pro Person (max. CHF 75.– pro Auftrag).

Bei Online-Buchungen im Internet oder über Ihre Buchungsstelle entfällt diese Auftragspauschale. Gleichzeitig machen wir Sie darauf aufmerksam, dass Ihre Buchungsstelle oder Ihr Reisebüro für die Beratung, Reservation und Buchung von Reisen/Leistungen neben den in der Ausschreibung erwähnten Preisen und Gebühren zusätzliche Kostenanteile für die Reservation und Buchung erheben kann.

Bei Änderungswünschen von einem Pauschalreiseangebot, die von der Ausschreibung abweichen, kann der Reiseveranstalter einen Zuschlag von CHF 50.00 pro Person, maximal CHF 100.00 pro Auftrag erheben.

3. Änderung der Buchung oder Annullierung der Reise durch den Reisenden
Bei einer Änderung der Buchung, z.B. bei der Benennung eines Ersatzreisenden, Stornierung eines Ausfluges, Änderungen der Reisedaten innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches des Reiseprogramms oder Umbuchung auf eine andere Reise des Veranstalters bis 30 Tage vor Abreise werden Bearbeitungsgebühren (CHF 50.00 pro Person, maximal CHF 100.00 pro Auftrag) zuzüglich anfallende Spesen seitens der Leistungsträger in Rechnung gestellt. Bei Annullationskosten von 100% verzichtet die PRIMA FERIEN AG auf die Erhebung zusätzlicher Gebühren. Bearbeitungsgebühren werden nicht durch die Annullationskostenversicherung gedeckt. Bei individuellen Flugbuchungen gelten andere Annullations- und Umbuchungsbedingungen für die Flüge. Diese richten sich nach den jeweiligen Fluggesellschaften und Tarifarten. In den meisten Fällen ist eine Namenskorrektur und -änderung nicht möglich. In diesem Fall muss ein neues Flugticket zu den dann aktuellen Konditionen erworben werden. Gerne informieren wir Sie individuell.

Annullationen bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Form. Annullieren Sie Ihre Reise 30 Tagen vor Reisebeginn oder früher, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.00 pro Person, maximal CHF 100.00 pro Auftrag. Bearbeitungsgebühren werden nicht durch eine allfällige Annullationskosten-versicherung gedeckt. Allfällige Auftragspauschalen oder Versicherungsprämien sind nicht rückerstattbar. Abhängig vom Datum Ihres Rücktritts oder Ihrer Änderung gemäss Ziffer 2.1. bzw. 2.2., werden wir zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr folgende Annullationskosten in Prozenten des Rechnungstotals in Rechnung stellen:

  • Ab Buchung bis 120 Tage vor Reiseantritt: 25%
  • 119 bis 60 Tage vor Reiseantritt: 35%
  • 59 bis 30 Tage vor Reiseantritt: 40%
  • 29 bis 15 Tage vor Reiseantritt: 70%
  • 14 bis 8 Tage vor Reiseantritt: 80%
  • 7 bis 0 Tage vor Reiseantritt: 100%
  • bei Nichterscheinen am Abreisetag: 100%
  • Flugtickets nach Ausstellung: 100%
  • Reiseversicherungen ab Buchung: 100%

Für die nachstehenden Reisen im Besonderen:

Reisen nach Finnland mit Blockhaus in Levi als Leistungsinhalt

  • bis 120.Tag vor Reiseantritt: 25%
  • ab 119. bis 61.Tag vor Reiseantritt: 35%
  • ab 60. Tag vor Reiseantritt: 100%

Reisen nach Finnland mit Appartements in Levi als Leistungsinhalt

  • bis 120.Tag vor Reiseantritt: 25%
  • ab 119. bis 61.Tag vor Reiseantritt: 35%
  • ab 60. Tag vor Reiseantritt: 100%

Bootsferien am Shannon (Irland)

  • bis 43 Tage vor Reiseantritt: 30%
  • ab 42. bis 30.Tag vor Reiseantritt: 70%
  • ab 29. Tag vor Reiseantritt: 100%

Reisen nach Grönland

  • bis 120.Tag vor Reiseantritt: 25%
  • ab 119. bis 61.Tag vor Reiseantritt: 35%
  • ab 60. bis 30.Tag vor Reiseantritt: 65%
  • ab 29. Tag vor Reiseantritt: 100%

Reisen in die Antarktis

  • bis 120.Tag vor Reiseantritt: 25%
  • ab 119. bis 90.Tag vor Reiseantritt: 50%
  • ab 89. bis 60.Tag vor Reiseantritt: 65%
  • ab 59. bis 30.Tag vor Reiseantritt: 85%
  • ab 29. Tag vor Reiseantritt: 100%

Massgebend zur Berechnung der Fristen ist das Eintreffen Ihrer schriftlichen Mitteilung bei uns oder der Buchungsstelle; an Wochenenden oder Feiertagen ist der nächstfolgende Arbeitstag massgebend.

Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie grundsätzlich einen Ersatzreisenden stellen, welcher die Reise zu den gleichen Konditionen antritt. In diesem Fall haften Sie und er gemeinsam (solidarisch) für die Bezahlung des gesamten Reisepreises, der Bearbeitungsgebühr und allfälliger Mehrkosten.

Ausnahmen: Bei Reisen in Länder mit Visumspflicht bestehen organisatorische Vorbehalte (z.B. unterschiedliche Zeitdauer für die Einholung von Visa). Ebenso bleibt die Akzeptanz durch die an der Reise beteiligten Unternehmungen (Flug-, Hotel- oder Schiffsgesellschaften sowie Lokalagenturen) vorbehalten. Für bereits ausgestellte Flugtickets sind nachträgliche Namensänderungen nicht möglich. In diesem Fall muss ein neues Flugticket zu den dann aktuellen Konditionen gekauft werden.

Karten für Veranstaltungen, Ausstellungen, Konzerte usw. - auch wenn diese im Rahmen eines Pauschalarrangements gebucht werden - können nicht mehr annulliert werden. Diese werden bei Umbuchungen und Annullationen, unabhängig vom Zeitpunkt, zu 100% in Rechnung gestellt. Kann der Reiseveranstalter die Karten weiterverkaufen, wird nur eine Bearbeitungsgebühr verrechnet. Die Kartenabrechnung erfolgt nach Durchführung der Reise.

4. Versicherungen
Die obligatorische Annullationsschutz- bzw. die kombinierte Annullations- und Reiseversicherung (Assistance) ist in unseren Pauschalpreisen nicht inbegriffen und wird separat in Rechnung gestellt. Sollten Sie bereits über eine eigene gültige Annullationskostenversicherung verfügen, können Sie bei der Buchung auf unsere Versicherung verzichten. Die Versicherungsprämie ist im Annullierungsfall nicht erstattbar.

5. Einreiseformalitäten (Pass, Visa, Impfungen)
Informationen für Schweizer Bürger und Bürgerinnen über die für Ihre Reise notwendigen Pass- und Visumserfordernisse sowie allfällige gesundheitspolizeiliche Bestimmungen, die Sie bei der Einreise in das gewählte Reiseland berücksichtigen müssen, ersehen Sie auf unserer Webseite bei der entsprechenden Destination/Reiseangebot. Staatsange-hörige anderer Länder bitten wir, sich bei der zuständigen Botschaft über die Einreiseformalitäten zu informieren. Sie können sich bei uns nach den Adressen der zuständigen Konsulate erkundigen. Die Reiseteilnehmer sind für das Einhalten dieser Vorschriften, die Beschaffung und das Mitführen der notwendigen Reisedokumente (wie Pass, Identitätskarte, Impfzeugnis usw.) selber verantwortlich. Bitte überprüfen Sie die Reisedokumente- und unterlagen vor Ihrer Abreise auf Ihre Richtigkeit und Vollständigkeit. Wird Ihnen die Einreise infolge nicht korrekter oder nicht vorhandener Dokumente verweigert, gehen die entstandenen Kosten zu Ihren Lasten (Ziffer 10.).

6. Flüge
Alle Flugreisen werden in der Economy Klasse durchgeführt. Aufpreise für andere Klassen gemäss Ausschreibung bzw. auf Anfrage zu tagesaktuellen Preisen. Die durchführenden Fluggesellschaften behalten sich das Recht zu Flugplanänderungen, Einsatz anderer Flugzeugtypen und den Beizug anderer Fluggesellschaften ausdrücklich vor. PRIMA FERIEN AG hat darauf keinerlei Einfluss und erklärt, dass es sich bei den angeführten Flugzeiten der Pauschalreise lt. Buchungsbestätigung ausschliesslich um voraussichtliche Flugzeiten handelt. Die Änderung des Flugzeugtyps, der Flugzeiten (auch mehrere Stunden sowie komplett andere Tageszeiten) oder der Fluggesellschaft stellt keine Programmänderung dar. Sitzplatzreservierungen sind bei den meisten Fluggesellschaft nur noch gegen Bezahlung möglich, Flugplatzänderungen behalten sich die Fluggesellschaften dennoch vor. Sämtliche Flughafen- und Sicherheitstaxen sind in den Pauschalpreisen inbegriffen. Ausnahmen sind in der Ausschreibung vermerkt. Vorbehalten bleiben die Einführung neuer oder die Erhöhung bestehender Abgaben, die nachbelastet werden können.

7. Programm- und Preisänderungen
Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, Angaben, Leistungen, Beschreibungen und Preise in den Publikationen (z.B. Katalog, Inserat, Internet, etc.) zu ändern. In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Preiserhöhungen können sich ausfolgenden, nicht abschliessenden Gründen ergeben:

  • der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich der Treibstoffzuschläge)
  • neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren (wie z. B. Flughafen-taxen, Landegebühren, Ein- und Ausschiffungsgebühren, Hafentaxen usw.)
  • Wechselkursänderungen
  • verfügte Preiserhöhungen (z. B. Mehrwertsteuer);
  • Kleingruppenzuschläge, falls die kalkulierte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird (siehe nachstehend.)

Erhöhen sich die Kosten der Reiseleistungen, so können diese an Sie weitergegeben werden. Der Reisepreis erhöht sich entsprechend. Preiserhöhungen werden bis spätestens 21 Tage vor Reisebeginn vorgenommen und mitgeteilt. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent des Gesamtpreises beträgt, stehen Ihnen die unter Ziffer 7.3. genannten Rechte zu.

7.1. Wir behalten uns auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z. B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten usw.) zu ändern, wenn höhere Gewalt oder ein Ereignis, das trotz aller gebotener Sorgfaltspflicht nicht vorhersehbar oder abwendbar ist, es erfordern. Wir sind bemüht, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. Wir informieren Sie so rasch als möglich über Änderungen und deren Auswirkungen auf den Reisepreis.

7.2. Die maximale Gruppengrösse auf unseren Classic-Reisen beträgt im Normalfall 26 Gäste. Die Mindestteilnehmerzahl ist im Normalfall 20 Gäste. In Ausnahmefällen können die Gruppen auch etwas grösser sein. Bei Premium-Reisen beträgt die Gruppengrösse je nach Reise zwischen minimal 6 und maximal 18 Gästen. Bei Nichterreichen dieser kalkulierten Mindestteilnehmerzahl kann ein Kleingruppenzuschlag erhoben werden.

7.3. Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent, so haben Sie folgende Rechte:

a) Sie können die Vertragsänderung annehmen
b) Sie können innert 3 Werktagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten. Zu diesem Zeitpunkt bereits bezahlte Reisekosten werden unverzüglich rückerstattet
c) Sie können uns innert 3 Werktagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich informieren, dass Sie an einer von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen möchten.

Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe b) oder c) zukommen, so stimmen Sie der Preis-, Programm- oder Leistungsänderung zu.

8. Reiseabsage durch den Reiseveranstalter
Für unsere Gruppenreisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl (Ziffer 6.2.). Wir behalten uns das Recht vor, bei Nichterreichen dieser festgelegten Teilnehmerzahl die Reise mit einem Kleingruppenzuschlag durchzuführen oder bis spätestens 21 Tage vor Reisebeginn zu annullieren.

Sollten zwingende Gründe wie höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Unruhen, Streiks, staatliche Massnahmen, Epidemien, Pandemien usw. die sichere Durchführung der Reise erheblich erschweren oder verhindern, informieren wir Sie über die Reiseabsage so rasch als möglich. In allen Fällen sind wir bemüht, Ihnen eine gleichwertige Ersatzreise anzubieten. Nehmen Sie an dieser nicht teil, werden die bezahlten Beträge unverzüglich rückerstattet. Weitere Ansprüche Ihrerseits sind ausgeschlossen.

9. Ausfall von Leistungen während der Reise
Während der Reise steht dem Reisenden ein Rücktrittsrecht nur zu, wenn ein erheblicher Teil der vereinbarten Leistungen nicht erbracht wird, keine angemessene Ersatzleistung geboten werden kann oder Sie aus wichtigen Gründen die Ersatzleistung ablehnen.

10. Reisen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität
Wenn PRIMA FERIEN AG nicht ausdrücklich darauf hinweist, dann sind unsere Reisen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet. Fragen Sie im Reisebüro nach Möglichkeiten.

11. Alleinreisende Minderjährige
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass PRIMA FERIEN AG keinen Vertrag mit einer minderjährigen Person, die nicht von einem Elternteil oder einer mit seiner Pflege und Erziehung betrauten oder damit beauftragten Person begleitet wird, schliesst.

12. Reiseabbruch durch den Reisenden
Wenn Sie die Reise aus «freien Stücken» abbrechen oder nicht weiterreisen können, wird Ihnen der Reisepreis nicht zurückerstattet, allfällige Mehrkosten (z. B. Rücktransport) werden Ihnen in Rechnung gestellt. Müssen Sie die Reise aufgrund von Krankheit, Unfall usw. abbrechen, so hilft Ihnen unser Reiseleiter oder unsere Vertretung vor Ort bei der Organisation Ihrer Rückreise. Eventuelle Kosten können Ihnen in Rechnung gestellt werden. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Annullations- und Reisezwischenfallversicherung. Teilannullierungen können Mehrkosten verursachen (z.B. Doppel- auf Einzelzimmer), die Ihnen in Rechnung gestellt werden.

13. Wenn Sie etwas zu beanstanden haben
Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie verpflichtet, bei unserem Reiseleiter oder der örtlichen Vertretung unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden. Die Reiseleitung oder unsere Vertretung vor Ort wird sich bemühen, Probleme während der Reise so schnell wie möglich zu lösen. Falls keine Lösung angeboten wird, keine möglich ist oder sie ungenügend bleibt, lassen Sie sich bitte den Mangel oder Schaden sowie die fehlende Abhilfe schriftlich bestätigen.

Beachten Sie, dass die Reiseleitung oder Vertretung keine Schadenersatzforderungen anerkennen darf. Wenn Sie den Mangel nicht melden und keine schriftliche Bestätigung einholen, können wir nach der Reise keine Ansprüche mehr bearbeiten, und Sie verlieren in diesem Fall alle Rechte gegenüber uns.

Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadensersatzforderungen gegenüber uns geltend machen wollen, müssen Sie uns Ihre Beanstandung innert 30 Tagen nach dem tatsächlichen Reiseende schriftlich unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung von Reiseleiter oder der lokalen Vertretung und allfällige Beweismittel beizulegen. Sollten Sie nicht innert 30 Tagen nach Reiseende der vereinbarten Reise Ihre Forderung geltend machen, verlieren Sie uns gegenüber jegliche Ansprüche.

14. Haftung des Reiseveranstalters
Wir vergüten Ihnen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder ungenügend erbrachter Leistungen oder eines erlittenen Schadens, soweit es der Reiseleitung oder der lokalen Vertretung nicht möglich war, vor Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen oder den Schaden zu beheben. Vorausgesetzt bleibt, dass uns oder unseren vertraglichen Leistungsträger ein Verschulden trifft und wir über die Mängel informiert wurden. Vorbehalten bleiben nachfolgende Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse:

- Enthalten internationale Abkommen und nationale Gesetze Beschränkungen oder Ausschlüsse der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages, so haften wir nur im Rahmen dieser Abkommen und Gesetze. Internationale Abkommen, nationale Gesetze mit Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüssen bestehen insbesondere im Transportwesen, wie z.B. im Luftverkehr, in der Schifffahrt auf Hoher See und im Eisenbahnverkehr.

- Wir haften Ihnen gegenüber nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages oder der Schaden auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:

a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise
b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist;
c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches wir, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht gegen uns ausgeschlossen.

Für Personenschäden, Tod, Körperverletzung usw., die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haften wir nur, wenn die Schäden durch uns oder unsere Dienstleistungsträger verschuldet sind. Vorbehalten bleiben die Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse in internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen (siehe oben).

Bei übrigen Schäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, haften wir nur, wenn wir oder ein Leistungsträger den Schaden verursacht haben. Diese Haftung ist auf maximal den zweifachen Reisepreis beschränkt; vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimits oder Haftungsausschlüsse in internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen (siehe oben)

Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Videoausrüstungen, Mobiltelefonen, usw. selbst verantwortlich sind. In den Hotels sind diese Gegenstände im Safe aufzubewahren. Sie dürfen diese Gegenstände in keinem Fall unbeaufsichtigt liegen lassen. Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Missbrauch von abhanden gekommenen Debit- und Kreditkarten, Bargeld usw. haften wir nicht. Schäden oder Aufbruch Ihres Koffers muss unverzüglich der Reiseleitung oder der Fluggesellschaft (noch am Flughafen) gemeldet werden.

Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass für sämtliche Ausflüge oder Veranstaltungen vor Ort, die nicht Gegenstand des in der Ausschreibung publizierten Pauschalarrangements sind, jede Haftung aufgrund des Pauschalreisegesetzes (PRG) ausgeschlossen ist. Allenfalls vermitteln wir solche Leistungen als Zusatzleistungen. Für diese sind wir als Veranstalter nicht Ihr Vertragspartner. Zur Vermeidung von Missverständnissen weisen wir im Übrigen darauf hin, dass weder der Reiseveranstalter noch seine Vertragspartner als Veranstalter, Vermittler oder anderweitig haften, wenn Sie vor Ort einen Ausflug selbst buchen oder durch lokale Anbieter organisieren lassen.

Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den einschlägigen Gesetzesbestimmungen. Bei übrigen Schäden (d. h. nicht Personenschäden) ist die Haftung in jedem Falle auf den zweifachen Reisepreis beschränkt, sofern nicht internationale Abkommen oder nationale Gesetze tiefere Haftungslimits oder Haftungsausschlüsse vorsehen.

14.1. Bei Reisen und Aktivitäten mit besonderen Risiken (z.B. Teilnahme des Reisenden an aussergewöhnlichen Aktivitäten wie z.B. Huskysafaris, Schneeschuhwanderungen, Motorschlittensafaris oder sonstigen Ausflügen mit Expeditionscharakter) haftet PRIMA FERIEN AG nicht für die Folgen, die sich im Zuge des Eintrittes der Risiken ergeben, wenn dies ausserhalb seines Pflichtenbereiches geschieht. Unberührt bleibt die Verpflichtung von PRIMA FERIEN AG, die Reise und Aktivitäten sorgfältig vorzubereiten und die mit der Erbringung der einzelnen Reiseleistungen beauftragten Personen und Unternehmen sorgfältig auszuwählen.

15. Datenschutz
Sie stimmen zu, dass Ihre angegebenen Daten zur Erbringung der Leistung, für Werbezwecke und Marktforschung von unserem Unternehmen und Partnerfirmen sowie unseren Servicepartnern genutzt werden dürfen.

16. Sicherstellung der Kundengelder
Die PRIMA FERIEN AG ist Mitglied beim Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantiert die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit der Buchung einer Pauschalreise einbezahlten Beträge sowie Ihre Rückreise. Detaillierte Auskunft erhalten Sie bei Ihrer Buchungsstelle oder unter https://www.garantiefonds.ch/.

17. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.

18. Ombudsman
Vor einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Ihnen und dem Reiseveranstalter sollten Sie an den unabhängigen Ombudsman der Reisebranche gelangen. Der Ombudsman strebt bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro, bei dem Sie die Reise gebucht haben, eine faire und ausgewogene Einigung an: www.ombudsman-touristik.ch/de/

19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.

Für Klagen gegen den Reiseveranstalter ist der ausschliessliche Gerichtsstand Baar/ZG. Wir können den Konsumenten an seinem Wohnort oder im Kanton Zug einklagen.

Kontakt: PRIMA FERIEN AG, Altgasse 43, CH-6340 Baar, Telefon: +41 41 562 64 20, E-Mail: office(@)primaferien.ch, Website: www.primaferien.ch

Stand: Januar 2026